Abfindung Witwenrente nach Wiederheirat
Sehr geehrter Herr RA, ich bin in der Wohlverhaltensphase und habe bisher Witwenrente bezogen. Durch Wiederheirat im Juni ist diese weggefallen und die Rentenversicherung hat mir eine Abfindung in Höhe von 24 Monaten gezahlt. Dies ist doch eine Vorauszahlung für 24 Monate. Wird dies behandelt wie eine Nachzahlung und der Betrag über der Pfändungsfreigrenze steht mir zu? Oder kann die Abfindung komplett gepfändet werden? Im Netz habe ich von einem Antrag nach § 850i ZPO gelesen, den man stellen sollte.
Mfg Biene
Sehr geehrte Fragestellerin,
wir dürfen uns für Ihren Beitrag bedanken. Sie sollten beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Aufteilung der Nachzahlung auf die Bezugsmonate gem. § 850 k Abs. 4 ZPO (Zivilprozessordnung) stellen. Damit Sie durch die Pfändung der Nachzahlung nicht schlechter gestellt werden, als bei regulärem, monatlichen Bezug, muss somit seitens des Gerichts bei der Berechnung des pfändbaren Anteils eine Aufteilung auf die einzelnen (möglichen) Bezugsmonate erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt