Ablauf der privatinsolvenz

Guten Tag. Meine Fragen: gehört die Erstellung des Schuldenbereinigungsplan schon zum Insolvenzverfahren oder kann zu diesem Zeitpunkt noch gepfändet werden? Gehören in den Schuldenbereinigungsplan auch Forderungen die noch nicht gerichtlich geltend gemacht wurden? Muss der Schuldner neue Angaben machen wenn sich vor Erstellung des Plans sich etwas an seinem Arbeits und Wohnverhältnis geändert hat. Wird der Pfändungsfreibetrag reduziert wenn der Schuldner weder Miete noch Nebenkosten bezahlt? Muss der Schuldner den Insolvenzantrag persönlich stellen? Bei welchem Gericht? Kommt es im Insolvenzverfahren immer zu einer Sachpfändung? Wie kann ich verhindern dass dabei mein Eigentum- lebendspartner- gepfändet wird. Macht sich der Schuldner strafbar wenn er Forderungen verschweigt oder falsche Angaben zu den eigentumsverhältnissen macht? Hoffe es sind nicht zuviel Fragen
Freu mich auf Antwort. Vielen Dank. Gruß Karin Janusch

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
    Sie befinden sich hier im öffentlichen Forum für allgemeine Fragen, das für jeden Nutzer einsehbar ist. Bitte wenden Sie sich für Rechtsrat im Einzelfall (insbesondere wenn Sie so viele individuelle Fragen haben) an unser Team unter 0221 6777 00 55 oder koeln@anwalt-kg.de
    Beste Grüße

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