Ablehnung neuen Telekom Vertrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit September 2020 ist meine Privatinsollvenz beendet.
Mein Vermieter, eine Städtische Wohnungsgesellschaft, hat jetzt bei allen Mietern den bestehenden Kabelanschluss gekündigt und mit einem neuen Kabelanbieter Verträge abgeschlossen. Alle Mieter müssen nun mit dem neuen Kabelanbieter neue Verträge abschließen. Das habe ich diese Woche versucht und wurde nach negativer Auskunft bei der FPP Bürgel abgelehnt. Bei einem Telefonat bei dieser Auskunftei wurde mir gesagt, das ich in den nächsten drei Jahren wohl keine neuen Verträge abschließen kann. Meine Frage : Was kann ich jetzt noch tun? Anfang Februar läuft mein Vertrag beim alten Kabelanbieter aus. Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichem Gruss
Mia
Sehr geehrte Fragestellerin,
ob die Kündigung mietrechtlich so in Ordnung war, kann ich nicht beurteilen.
Leider berichten viele Mandanten davon, dass es nach der Privatinsolvenz aufgrund des Schufa-/ oder sonstigen Eintrags schwierig ist, bestimmte Verträge abzuschließen. Unter Umständen könnte es möglich sein, noch einmal mit dem Anbieter Kontakt aufzunehmen und die aktuelle finanzielle Situation genau darzulegen.
Alternativ könnte eine Bürgschaft eines Dritten weiterhelfen, oder der Vertrag wird direkt auf den Namen eines Dritten abgeschlossen.
Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber die Dauer dieser Negativeinträge auf maximal ein Jahr reduziert.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht