Wohlverhaltensphase
Sehr geehrte Damen und Herren,
bzgl. meiner ab Ende April beginnenden Wohlverhaltensphase habe ich eine Frage:
Vermögenszuwachs, beispielsweise ein Erbe muss ich meinem IV anzeigen.
Wie sieht es mit einer Eigentumsübertragung (Elternhaus) aus, wird das gleich behandelt?
Danke und freundliche Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage. Unter dem nachstehenden Link finden Sie einen Artikel der Ihre Frage vollumfänglich beantowrten sollte.
https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/schenkungen-und-spenden-im-insolvenzverfahren/
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt