Wohlverhaltensphase

Sehr geehrte Damen und Herren,

bzgl. meiner ab Ende April beginnenden Wohlverhaltensphase habe ich eine Frage:

Vermögenszuwachs, beispielsweise ein Erbe muss ich meinem IV anzeigen.
Wie sieht es mit einer Eigentumsübertragung (Elternhaus) aus, wird das gleich behandelt?

Danke und freundliche Grüße

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Frage. Unter dem nachstehenden Link finden Sie einen Artikel der Ihre Frage vollumfänglich beantowrten sollte.

    https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/schenkungen-und-spenden-im-insolvenzverfahren/

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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