1 Antwort
  1. Valentine
    says:

    In der Regel ja, da ja der Pfändbare Betrag Ihres Gehalts durch die Lohnabteilung des AG an den Insolvenzverwalter abgeführt werden muss.
    Dafür wird einem aber nicht der Kopf abgerissen, ist jedenfalls meine persönliche Erfahrung.
    Ich habe das von vorn herein meinem Peronalleiter mitgeteilt, sonst weiß niemand davon und sowas muss auch vertraulich behandelt werden.

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