Angaben nachträglich ändern ?

Bei meinem Gehaltskonto waren am Tag der Antragstellung ca.939€ auf dem Konto. Der Schuldnerberater hat 20€ eingetragen und meinte “Sie müssen ja noch von was leben, und da es ein P-Konto ist, kann das eh nicht gepfändet werden”. Er meinte, der Treuhänder schaut eh auf dem Konto nach, was zu holen ist.

Ist das wirklich so erlaubt ?

Und bei Gehalt hat er nur das Grundnetto ohne Zulagen angegeben. Er meinte die wären eh nicht Pfändbar das reicht so und es liegen ja 2 Abrechnungen bei.

Ich bekomme noch Nachtgeld, Sonntagszulage und Feiertagszulage.

Der Antrag ist seit ca. 1 Woche raus, das Verfahren aber noch nicht eröffnet. Sollte ich die Angaben selber bei Gericht ändern lassen, bevor der Antrag bearbeitet wurde ?

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    der pfändungsfreie Grundfreibetrag eines P-Kontos beträgt aktuell 1.260,00 EURO. Zulagen für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen im Sinne von § 850a Nr. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) und deshalb im Rahmen des Üblichen unpfändbar.

    Beste Grüße

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