Lohnpfändung

Hallo, Ich befinde mich kurz vor dem Abschluss meiner Privatinsolvenz, diese läuft seit Juni 16. Da ich immer unter dem Pfändungsfreibetrag mit meinem Einkommen lag( 2019 – 2022 2. Ausbildung), wurde mir bis Dato auch nie etwas vom Lohn gepfändet.
Nun zu dem momentanen Problem: Seit dem 01.04.22 befinde ich mich nach erfolgreichem bestehen der Ausbildung in einer Festanstellung beim selbigen AG wie auch in der Ausbildung.
Ende April gab es das Erste Gehalt, wovon mir der Inso- Verwalter direkt vollen Satz abgezogen hat und nicht meinen Unterhaltsberechtigten Sohn (lebt bei seinem Vater) berücksichtigt hat. Bis zum bestehen meiner Ausbildung bekam er den Unterhalt von der Unterhaltsvorschusskasse gezahlt. Natürlich habe ich dort bescheid gegeben das ich ab Mai 22 den Unterhalt eigenständig zahle.
Die Begründung meines Insoverwalters, warum er nur mich berücksichtigt hat und nicht noch 1 Person mehr ist folgende: “Der Pfändbare Betrag in Höhe von XXX wurde für den Monat April2022 einbehalten. Den Unterhalt in Höhe von XXX ist aber erst ab dem 01.05.22 gezahlt worden. Im April bekam mein EX Mann ja noch von der Unterhaltvorschussstelle den Unterhalt.

Ich kann doch nichts dafür dass Gehalt Rückwirkend für getane Arbeit gezahlt wird, aber Kindesunterhalt im voraus gezahlt wird. Mir wurde mitgeteilt das ich den in meinen Augen zu hohen Pfändbaren Betrag nicht zurückerhalte Ist dies so rechtens?

Abzüglich aller meiner Fixkosten (Das erste mal mit Unterhaltszahlungen) bleiben mir zum Leben 250€ davon muss ich essen, trinken und zur Arbeit kommen, 25 km Arbeitsweg 1 Strecke.
Ich hoffe mich kann einer aufklären

Vielen Dank

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,
    Sie haben offenbar kein Pfändungsschutzkonto/P-Konto eingerichtet? Dazu haben Sie jederzeit das Recht und damit wäre automatisch ein Grundfreibetrag in Höhe von 1.260,00 EURO. geschützt. Für Kinder, denen Sie zum Unterhalt verpflichtet sind, können Sie weitere Freibeträge beantragen. Diese bekommen Sie nicht automatisch , sondern Sie brauchen dazu eine so genannte P-Konto Bescheinigung.
    Beste Grüße

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