Anhebung Pfändungsfreigrenze

Sehr geehrte Damen und Herren
Ich möchte sie fragen ob es möglich ist, meine Pfändungsfreigrenze anzuheben. Ich bin seit Februar 2018 in der Privatinsolvenz, und seit September 2018 in der Wohlverhaltensphase .Ich hatte nun bis zum Juni noch ein Unterhaltspflichtige Person ( Tochter ) aufgeführt. Nun hat meine Tochter ihre Ausbildung abgeschlossen, und fällt dadurch als Unterhaltspflichtige Person weg. Das bedeutet für mich zusätzlich circa 400 € mehr Pfänbaren Betrag an den Treuhänder, so das ich nun monatlich je nach Einkünfte zwischen 750, und 800 Euro an den Treuhänder abführen muss. Es war vorher schon sehr knapp mit der erhaltenen Auszahlung meines Arbeitgebers. Die Freigrenze beträgt nun 1180 Euro. Davon muss ich meinen Unterhalt wie Miete, Nebenkosten, Versicherung ,und Lebenkosten bestreiten. Ich habe einen Arbeitsweg von täglich 70 Kilometer den ich in 5, und manchmal in 6 Tagen der Woche fahren muss. Im Monat fallen da circa 200 Euro an Fahrtkosten an. Bei einer Unterhaltspflichtigen Person für die ich auch noch Kindergeld erhielt war das zu bewältigen. Aber jetzt wird’s eng mit den Verbleibenden Betrag. Kann ich meine Freigrenze anheben lassen ??
Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    denkbar wäre eine Anhebung Ihrer Pfändungsfreigrenzen wegen der erhöhten Fahrtkosten gem. § 850f Abs. 1 b) ZPO (Zivilprozessordnung). Es besteht die Möglichkeit dies direkt beim zuständigen Rechtspfleger des Insolvenzgerichts zu beantragen. Sie könnten dort persönlich vorstellig werden. Sollten Sie anwaltliche Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler

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