Jobwechsel- Pfändung

Hallo ,
ich habe im April 2016 Insolvenz. beantragt und durch meine Krankheit, konnte ich nur einen Teilzeit Job an nehmen und verdiente 780€ netto

Ich lebe mit. meiner 19 jährige Tochter alleine und sie befindet. sich im 2. Lehrjahr mit einem Lohn von 670€ netto + 192€ Kindergeld.

Jetzt habe ich einen zusätzlichen Job und verdiene. 703€ ( netto ) + 450€ Aushilfsjob zum 1. July 19

Heute bekam ich von meinem Betreuer / Amtsgericht , das ein Antrag gemäß Paragraf 850 e ZPO gestellt werden muss, da ich zu viel verdiene !
Meine Tochter lebt noch bei mir, darf ich nicht 1530€ verdienen ?

Wieviel. wird mir gepfändet ?
Was muss ich tun, wenn es unberechtigt ist ?

Herzlichen Dank , für Ihre Mithilfe / Unterstützung !!

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    der Verwalter hat Sie lediglich darauf hingewiesen, dass zur angemessenen Berechnung Ihrer Pfändungsfreigrenzen ein Antrag gem. § 850e Nr. 2 ZPO (Zivilprozessordnung) zu stellen ist, damit Ihre Arbeitseinkommen addiert werden und daraus resultierend der Pfändungsfreibetrag errechnet werden kann. Sofern Sie Ihre Unterhaltsverpflichtung nachweisen, verfügen Sie selbstverständlich über kein pfändbares Einkommen. Wenden Sie sich zu diesem Zwecke am besten persönlich an den zuständigen Rechtspfleger.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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