Aufwandsentschädigung Feuerwehr Pfändbar

Hallo,
ich habe am Anfang der Coronazeit für 6 Wochen zuhause bleiben müssen ( von der Arbeit). In dieser Zeit habe ich die extra hierfür eingerichtete Tagschicht der Freiwilligen Feuerwehr mit unterstützt (ca 5 Wochen Mo – Fr. für 9-10 Std.). Hierfür gibt es nun eine Aufwandsentschädigung von der Gemeinde. Ist dieses Geld nun Pfändbar oder nicht. In meinem Fall geht es um ca. 1500€.
Kann ich einen Antrag stellen auf unpfändbarkeit und wenn ja, wo muss ich diesen stellen.
Vielen Dank schonmal
MfG
BEMA

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    Sie können am für Sie zuständigen Vollstreckungsgericht beim Rechtspfleger einen Antrag auf Freigabe nach § 850i ZPO stellen. Wie viel Ihnen belassen wird, steht nach Abwägung im Ermessen des Vollstreckungsgerichts.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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