Aufwandsentschädigung Feuerwehr Pfändbar
Hallo,
ich habe am Anfang der Coronazeit für 6 Wochen zuhause bleiben müssen ( von der Arbeit). In dieser Zeit habe ich die extra hierfür eingerichtete Tagschicht der Freiwilligen Feuerwehr mit unterstützt (ca 5 Wochen Mo – Fr. für 9-10 Std.). Hierfür gibt es nun eine Aufwandsentschädigung von der Gemeinde. Ist dieses Geld nun Pfändbar oder nicht. In meinem Fall geht es um ca. 1500€.
Kann ich einen Antrag stellen auf unpfändbarkeit und wenn ja, wo muss ich diesen stellen.
Vielen Dank schonmal
MfG
BEMA
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie können am für Sie zuständigen Vollstreckungsgericht beim Rechtspfleger einen Antrag auf Freigabe nach § 850i ZPO stellen. Wie viel Ihnen belassen wird, steht nach Abwägung im Ermessen des Vollstreckungsgerichts.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht