Außergerichtlicher Vergleich als Eheleute

Guten Tag,

wir können die monatlichen Raten nicht mehr lange an die Banken zahlen, wir haben die Kredite als Eheleute aufgenommen.
Es steht mal die Frau und mal der Mann als 1. Kreditnehmer in den Verträgen.
Können wir da gemeinsam einen Außergerichtlichen Vergleich angehen oder müssen
wir da beide einen Vergleich starten. Wir wohnen in einer Wohnung und haben ein Kind.

Danke für Ihre Antwort
MFG

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich ist es möglich einen gemeinsamen Vergleich mit Ihren Gläubigern anzustreben, wenn beide Eheleute insgesamt über identische Gläubiger verfügen. Wenn sie wünschen, können wir Ihre Situation gerne im Rahmen eines kostenfreien, telefonischen Erstberatungsgespräches erörtern. Kontaktieren Sie doch bitte zwecks Terminvereinbarung unser Sekretariat.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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