Bankschulden
Hallo,
Ich zahle seit dem Jahr 2000 an meine Hausbank monatlich 696 Euro
ab ! Der Ursprungskredit waren 90000 Euro ! Jetzt sind immer noch 45000 Euro zu tilgen bei einem Prozentsatz von 7,2 Prozent ! Jetzt würde ich gerne ein Vergleich mit der Bank machen und wollte wissen ,wieviel Prozent ich der Bank vom Resbetrag anbieten soll !? Ich dachte so um die 10000 Euro ! Ist das realistisch ?
MfG
Michael bommersheim
Sehr geehrter Herr Tim,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Grundsätzlich werden alle Forderungen mit Ausnahme von Forderungen aus unterlaubter Handlung von der Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren umfasst. Ihre Gläubiger haben die Möglichkeit die Forderungen gegen Sie zur Insolvenztabelle als unterlaubte Handlung anzumelden, welche dann wiederum nicht von der Restschuldbefreiung umfasst wären. Ein Insolvenzverfahren schützt Sie nicht davor, dass Gläubiger gegen Sie strafrechtlich vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt
Guten Abend,
ich habe eine frage und zwar habe ich ca.35.000 schulden sind fast alles von online Bestellungen jetzt bin ich auf Bewährung ich würde gerne eine Insolvenz beantragen aber ich habe angst das eine von dem gläubiger eine anzeige erstattet wegen betrug also meine frage
Dürfen oder können die gläubiger eine starfanzeige erstatten wegen betrug nachdem ich Insolvenz angemeldet habe ?
danke
Sehr geehrter Herr Bommersheim,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Das hängt grundsätzlich von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab und kann pauschal nicht beziffert werden. Sie sollten die Gläubiger, bzw. in Ihrem Fall die Bank, durch das Vergleichsangebot besser stellen, als wie diese stünden, wenn Sie in die Insolvenz gehen würden. Der pfändbare Betrag, der nach der Insolvenz an die Gläubiger ausgekehrt wird, hängt von Ihrer Einkommens- und Vermögenssituation ab.
Gerne können wir über die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Vergleichs im Rahmen unserer kostenlosen telefonischen Erstberatung sprechen. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Telefontermin.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt