Vorzeitige restschuldbefreiung

Ich habe alle forderungen der angemeldeten gläubiger begleichen können und die rsb beantragt. Laut gericht gibt es auch keine versagungsgründe und mein treuhänder hat post bekommen das er seine vorderungsaufstellung dem gericht zuschicken soll. Aber die rsb wird wohl erst ende august oder anfang september erteilt werden. Bzw da ergeht der beschluss da es ja erst für nen monat öffentlich gemacht wird ob die gläubiger was dagegen haben. Daher meine frage ob es eine möglichkeit gibt das von meinem gehalt mitte August nichts gepfändet wird da ich ich ja alles bezahlt habe? Mitte juli wurde noch gepfändet obwohl schon alles bezahlt ist, einschliesdlich verfahrenskosten. Besteht ne möglichkeit das im august zu umgehen und das ich meinen kompletten lihn zur verfügung habe bevor die rsb entgültig erteilt wird? Gruss

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Fragesteller,

    grundsätzlich werden Sie bis zur rechtskräftigen Erteilung der Restschuldbefreiung gepfändet. Der Betrag, der zu viel gepfändet wurde, wird Ihnen nach dem Insolvenzverfahren wieder ausgekehrt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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