EA trotz AGV

Guten Morgen, ich strebe auch einen außergerichtlichen Vergleich an. Der Gläubiger wurde bereits informiert. Ich muss noch eine Zahlung per Gerichtsentscheid abwarten, um dann einen Betrag X anbieten zu können. Nun bin ich etwas irritiert: Trotz all dem Schriftverkehr steht die OGV bei mir vor der Tür und möchte pfänden. Auch werde ich zur Abgabe der EV, Ende des Monats gebeten. Kann ich das denn nicht abwenden?

Vielen herzlichen Dank im Voraus, Sibylle aus BW

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Grundsätzlich hat der Gläubiger das Recht seine berechtigte Forderung im Wege des Zwangsvollstreckungsverfahrens durchzusetzen. Sie können die Pfändung nur durch eine Zahlung oder durch Verhandlungen mit dem Gläubiger abwenden.

    Im Rahmen unserer Tätigkeit im Rahmen des Vergleichs arbeiten wir darauf hin, dass die Gläubiger während der Verhandlungen keine Maßnahmen zur Durchsetzung Ihrer Forderung vornehmen.

    Gerne können wir für Sie diese Verhandlungen führen. Rufen Sie uns dazu an und vereinbaren einen kostenlosen telefonischen Erstberatungstermin.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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