Guthaben

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte eine Frage,ich bin seit Juli 2015 in dem Insolvenzverfahren.
Mein Sohn wohnt auch bei mir im Haushalt,er bekommt vom Sozialamt eine
Grundsicherung wobei er ein Teil an die Miete bei zahlen tut.
Wir haben von unserer Hausverwaltung ein Guthaben von 463,00 Euro zurück
bekommen,was mein Rechtsanwalt als Treuhändler die Hälfte von 193,00 Euro
erhalten hat,was auch korrekt ist.Aber von das Guthaben von 463,00 Euro,hat mein Sohn
die Hälfte vom Sozialamt abgezogen bekommen da alles in die Grundsicherung mit
Angerechnet wird.Die Hausverwaltung von uns hat sich 270,00 Euro einbehalten da
ich bei denen noch eine bestehende Forderung habe dies ist zur Insolvenztabelle
angemeldet worden.Muss ich alles angemeldete Forderung abgeben,die Hälfte
hat mein Sohn doch angerechnet bekommen,wir mussten uns das Geld schon bei
meine Schwester leihen,für die Miete was uns fehlte was ihm abgezogen wurde.
Wir haben 2016 auch eine Nachzahlung erhalten,ein Teil durfte ich behalten.
Mfg.
Ilona Leister

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Frau Leister,

    vielen Dank für die offene Schilderung Ihrer Situation. Wir können gerne im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung über Ihre konkrete Situation sprechen. Rufen Sie uns dazu an und wir vereinbaren einen Telefontermin.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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