Inkasso; Angebot Vergleichszahlung

Guten Tag,
in einer Inkasso-Angelegenheit (Postbank/Accredis/RA Schönberger) habe ich einen Vollstreckungsbescheid erhalten, gegen den ich mit einer ausführlichen Begründung vollumfänglich Einspruch eingelegt habe. Daraufhin hat mit RA Schönberger im Namen der Gläubigerin Accredis ein Vergleichsangebot “zum Ausgleich aller wechselseitigen Ansprüche aus dieser Forderungsangelegenheit” iHv 200 Euro zugesandt.

Mit in dem Brief war ein unkommentierter Vordruck, den ich vermutlich unterschreiben und an das Amtsgericht senden soll (ein anderes als das den Vollstreckungsbescheid ausstellende), mit dem ich meinen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid zurücknehme.

Ich schätze, das Ergebnis eines Gerichtsverfahrens hängt stark von dem entscheidenden Gericht ab und möchte die Angelegenheit aus Zeitmangel so schnell wie möglich erledigen. Ich habe mich bereits seit über einem Jahr mit Accredis “herumgeschlagen” und auch wenn es mich ärgert, habe ich mich dazu entschieden, den Vergleichsbetrag zu bezahlen. Jetzt frage ich mich, ob die Angelegenheit damit wirklich erledigt ist, auch wenn ich meinen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid natürlich nicht zurück nehme. Dadurch würde das Verfahren ja wieder aufleben, richtig? Meine Fragen sind folgende:

1. Kann ich mir sicher sein, dass mit Zahlung des Vergleichsbetrags der Vorgang erledigt ist?
2. Was soll das mit dem Vordruck, den ich an das Amtsgericht senden soll? Ist das nur ein Täuschungsmanöver, um doch noch einen Titel gegen mich zu erwirken, sogar trotz Zahlung der Vergleichssumme? In dem Schreiben wird der Ausgleich der Forderung nicht an die Rücknahme des Einspruchs gegen den Vollstreckungsbescheid geknüpft. Könnte RA Schönberger dies nachträglich tun?

Vielen Dank und freundliche Grüße
“Thomas Mustermann”

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Mustermann,

    vielen Dank für das Schildern Ihres Falles und Ihrer Frage.
    Beachten Sie, dass ich in diesem Rahmen nicht auf einen konkreten Fall eingehen kann, dies wäre nur im Rahmen eines kostenpflichtigen Mandats möglich.
    Grundsätzlich kommt es auf die Formulierung im Vergleichsvertrag an. Doch in der Regel sind diese durch ein Inkassounternehmen formulierten Vergleiche rechtssicher, so dass anschließend die gesamte Forderung erledigt ist. Der Vergleich müsste aber im Einzelfall geprüft werden.

    Eine Rücknahme des Widerspruchs ist grundsätzlich erst einmal nicht zu empfehlen. Der Vollstreckungsbescheid könnte dadurch rechtskräftig werden. Denkbar wäre, dass damit noch die “Gelegenheit” dazu gegeben werden soll, doch noch die gesamte Summe zu zahlen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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