Pfändungsbetrag auch bei Übergangsgeld
Ich beziehe nun Übergangsgeld von der Rentenversicherung für eine berufliche REHA.
Das ausgezahlte Geld beträgt in der Höhe mehr als die Freibetragsgrenze.
Ist also auch diese Art von Einkommen Pfändungsberechtigt oder ist es unantastbar?
Sehr geehrter Fragesteller,
bei dem genannten Übergangsgeld handelt es sich um eine sogenannte Sozialleistung mit Lohnersatzfunktion. Dieses Einkommen ist nach den Regelungen für Arbeitseinkommen pfändbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht