Pfändungsbetrag auch bei Übergangsgeld

Ich beziehe nun Übergangsgeld von der Rentenversicherung für eine berufliche REHA.
Das ausgezahlte Geld beträgt in der Höhe mehr als die Freibetragsgrenze.
Ist also auch diese Art von Einkommen Pfändungsberechtigt oder ist es unantastbar?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    bei dem genannten Übergangsgeld handelt es sich um eine sogenannte Sozialleistung mit Lohnersatzfunktion. Dieses Einkommen ist nach den Regelungen für Arbeitseinkommen pfändbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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