insolvenz meiner Zahnarztpraxis

Hallo, meine Praxis läuft nicht gut und ich muss aufgrund von hohen Krediten und immer mehr Schulden Insolvenz anmelden. Ich habe innerlich mit der Praxis abgeschlossen und möchte wieder angestellt sein und die ganzen bürokratischen und kostspieligen Verpflichtungen einer eigenen Praxis von mir werfen. Meine Frage ist: darf ich selber entscheiden, dass ich nicht mehr die Praxis betreiben kann und möchte, weil es sehr schwer ist, die fortzuführen und das ich ab jetzt wieder angestellt sein möchte? Oder muss es unbedingt der Insolventverwalter entscheiden? Und was für eine Insolvenz beantrage ich? Regel-oder Privat? Vielen Dank im Voraus!

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    grundsätzlich steht es Ihnen frei zu entscheiden, ob Sie ihr Einkommen durch eine selbstständige Tätigkeit oder durch ein Angestelltenverhältnis beziehen. Dies sollten Sie im besten Fall auch bereits vor der Einleitung des Insolvenzverfahrens in die Wege leiten. Dann kann in den meisten Fällen ein Privatinsolvenzantrag gestellt werden. Gerne biete ich Ihnen hierzu an ein kostenfreies Beratungsgespräch mit einem unserer Mitarbeiter zu führen, um das weitere Vorgehen ausführlich zu besprechen.

    Rufen Sie uns zur Terminvereinbarung an unter 0221-6777 005-0. Ich freue mich von Ihnen zu hören.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert