Krankenversicherung fordert unmögliche Summe

Hallo,
2012 wurde ich Arbeitslos und wollte aber nicht vom Amt abhängig sein, so suchte ich schnellstens selbst eine neue Beschäftigung..nur hatte ich zu dem Zeitpunkt damals keine Ahnung das man trotzdem weiter versichert ist bzw. sich selbst um die Kosten für die Krankenkasse kümmern muss..von bekannten weiss ich, dass es eine Zeit gab wenn man beim Amt (Arbeitsamt) nicht gemeldet war, man auch automatisch nicht mehr versichert war!
Ich wusste wirklich nicht, dass meine Krankenversicherung weiter lief und es mir erst klar wurde als ich mich im Internet schlau machte und sah dass es wohl ein neues Gesetz gab…
So bekam ich eines Tages eine Rechnung über tausende von Euro, die ich nicht zahlen konnte und schon gar nicht auf einmal…seid dem wächst die Summe immer mehr, so dass ich momentan bei über 13.000 Euro bin!
Ich wendete mich schriftlich an die Krankenkasse, aber dass interessierte sie alles nicht, ich war beim Rechtsanwalt, der wollte nochmal eine Ratenzahlung vereinbaren, nichts keine Reaktion von der Krankenkasse, nur diese Manhnung/Rechnung wird mir weiterhin zugeschickt, ohne irgendwelche Anmerkungen zwecks Anwalt usw.
Ich muss auch noch dazu sagen das ich von meinem Anwalt keine Kopien bekam, was doch eigentlich normal ist und jeder Anwalt machen sollte, dass sein Mandant sieht was er dem Gläubiger geschrieben hat!!
Beim letzten Gespräch meinte Er nur das ich mir überlegen sollte eine Privatinsolvenz zu machen. Aber das kommt für mich nicht in Frage, weil ich gerade in einer Firma neu angefangen habe zu arbeiten!
Meine Freundin sagt ich soll schnellstens den Anwalt wechseln…es ist fast wieder ein Jahr vergangen und die Summe wächst und wächst, aber jegliche Hilfe blieb bisher aus! Ich weiss momentan nicht weiter…
LG Michael

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für den Beitrag. Es kommt häufig vor, dass Krankenkassen hohe Summen fordern, wenn über einen längeren Zeitraum die Beiträge nicht gezahlt werden. In solchen Fällen versuchen wir über außergerichtliche Vergleichsverhandlungen den monatlichen Betrag für die rückständige Forderung auf ein tragbares Maß zu senken. Die Möglichkeiten, die Sie haben, hängen mit Ihrer individuellen Situation ab.

    Gerne können wir im Rahmen unserer kostenlosen telefonischen Erstberatung über Ihren konkreten Fall sprechen. Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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