Lohnabtretung/-pfändung im AGV

Guten Tag,

ich benötige Ihre Einschätzung hinsichtlich der “Anfangsphase” ím AGV.
Die Schuldnerberatung/ RA setzt sich mit den Gläubigern in Verbindung und verlangt die Zusendung der Salden ihres Mandanten, was meist einige Zeit in Anspruch nimmt.Ich habe nun mehrfach gelesen, dass in dieser Anfangsphase der Gläubiger zwar verpflichtet ist den Saldo zu melden aber auch gleichzeitig dennoch seine Forderung beim Arbeitgeber durch Lohnabtretung einfordern kann. Da der AG diese meist ablehnen wird, vermute ich, dass der Gläubiger dann binnen kurzer Zeit eine gerichtl. Lohnpfändung beim AG einreichen wird obwohl ihm bekannt ist, dass der Schuldner einen AGV eingeleitet hat.
Wäre dies überhaupt rechtens bzw. durchführbar? Muss der Gläubiger dem Gericht nicht eigentlich offenlegen, dass ein AGV bereits läuft.
Ich würde mich über Ihre Einschätzung sehr freuen.

Mit freundlichen Grüssen aus Norddeutschland
Karsten S.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich besteht für einen Gläubiger im Rahmen eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens keine “Friedenspflicht”. Es stehen dem Gläubiger weiterhin – bis zur endgültigen und rechtsverbindlichen Einigung – alle Mittel der Zwangsvollstreckung zur Verfügung. Unsere Kanzlei wirkt regelmäßig auf die Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen hin und versucht unsere Mandanten mit einer straffen und effektiven Verhandlungsführung zu schützen:

    https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/vergleich/so-gehen-wir-fur-sie-vor/

    Gerne würden wir Ihnen unsere Vorgehen persönlich erläutern. Wir bieten Ihnen daher ein kostenloses, telefonisches Erstberatungsgespräch an. Bitte kontaktieren Sie unser Sekretariat und vereinbaren Sie einen Ihnen genehmen Termin: 0221 – 6777 005-0.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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