Pfändung

Hallo,
ich hatte für mein Mann gebürgt, 23.000 € stehen noch offen. Vor 8 Wochen ist Er gestorben. Witwen Rente bekomme ich 100 € Mtl. Mein Einkommen ist im Durchschnitt 2.000-2.200 €.
Meine Ausgaben belaufen sich auf 1.700 €. Zum leben bleiben mir 300-500 €. Die Forderung läuft über ein Inkasso GmbH. Was darf nach den Ausgaben Gepfändet werden???
Ich bedanke mich für Ihre Auskunft recht herzlich im voraus.
MfG
L. Marcias

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    Grundlage für die Berechnung der Pfändungshöhe sind zunächst lediglich die Höhe des Einkommens, sowie die Anzahl der Unterhaltsverpflichtungen. Die monatlich ausgezahlte Witwenrente wird zu Ihrem monatlichen Nettolohn addiert.
    Bei einem Einkommen von beispielsweise 2.200€ und keiner Unterhaltsverpflichtung ist monatlich ein Betrag von 746,34€ pfändbar

    Sollten Sie zusätzliche Sonderausgaben haben, wie z.B. für Medikamente, so kann beim zuständigen Vollstreckungsgericht ein zusätzlicher Pfändungsschutz erwirkt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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