dies ist grundsätzlich möglich, sofern der Insolvenzverwalter die Freigabe erteilt. Dies wird er tun, wenn der Wert des Anwartschaftsrechts aus dem Mietkauf den Wert der Immobilie in der Privatinsolvenz übersteigt. Dies sollten Sie mit dem Insolvenzverwalter abklären.
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus
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Sehr geehrter Fragesteller,
dies ist grundsätzlich möglich, sofern der Insolvenzverwalter die Freigabe erteilt. Dies wird er tun, wenn der Wert des Anwartschaftsrechts aus dem Mietkauf den Wert der Immobilie in der Privatinsolvenz übersteigt. Dies sollten Sie mit dem Insolvenzverwalter abklären.
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus