Pfändungsfreigrenze
Hallo,
zählen Zuschläge bei der Pfändungsfreigrenze zum Nettoeinkommen dazu?
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Sehr geehrter Fragensteller,
Zuschläge bzw. Zulagen stellen einen Abzugsposten von Ihrem Nettoeinkommen dar.
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Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt