Pfändung der privaten Rentenversicherung

Ich bin selbständig. Ich habe Schulden bei der KfW . Diese resultieren aus dem Bau eines Bürohauses, das meine beiden Partner und ich (GbR) bereits im letzten Jahr verkauft haben. Mit dem Verkaufserlös haben wir das Bankdarlehen getilgt.
Nun sind aber noch die Schulden bei der KfW offen, die wir jeder als Existenzgründerdarlehen 1996 aufnahmen und nun nicht mehr bezahlen können.
Die KfW hat nun angekündigt, dass sie meine private Rentenversicherung pfänden
wird. Ich muss noch dazu sagen, dass wir im letzten Jahr jeder ein notarielles Schuldanerkenntnis gegenüber der KfW abgeben mußten.
Meine Frage lautet: Kann ich die Rentenversicherung noch auskaufen, bevor die Pfändung wirksam wird oder mache ich mich damit strafbar?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Hallo,

    die Frage ist in der Tat sehr brisant. Wir haben einige allgemeine Informationen hier zusammengefasst:
    http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/asset-protection/altersvorsorge-und-insolvenz-so-verhindern-einen-verlust-altersvorsorge-durch-insolvenzverfahren/

    Andre Kraus

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert