Corona Sonderzahlungen

Ich habe heute meine Lohnabrechnung bekommen. Ich arbeite im Handel und habe mich über eine Sonderzahlung von meinem Arbeitgeber gefreut. Leider wurden mir der volle Steuerfreie Betrag gepfändet. Ich habe im netz leider nix dazu gefunden. Wie ist dies rechtlich zusehen ? Darf der insolvenzverwalter die Sonderzahlung einbehalten ? Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase.

Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich ist die Corona-Bonuszahlung als Geldleistung der Pfändung unterworfen. Ob wie in Ihrem Fall der gesamte Betrag pfändbar ist oder ob der Betrag wie Arbeitseinkommen zumindest gemäß der Pfändungstabelle teilweise unpfändbar ist, wäre im Einzelfall zu prüfen.
    Sie können sich an das Insolvenzgericht wenden und eine individuelle Prüfung Ihres Pfändungsfreibetrags beantragen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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