schuldentilgung, es besteht allerdings ein titel!!

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ihre Website entdeckt und finde ihr Angebot zur Schuldenregulierung sehr interessant.

In meinem Falle ist es konkret wie folgt.:

Im Rahmen eines Wohnungswechsels habe ich im Jahre 2007 eine Energieversorgungsschuld von ca 1100,- Euro generiert welche mir bis heute nicht schlüssig ist. Gläubiger ist E.O.N.!!
Angeblich habe sich die Kosten durch den Zählerstand errechnen lassen, welchen ich aber seinerzeit nicht abgelesen habe.
Durch eine schwere Erkrankung bedingt konnte ich mich nicht weiter um die Angelegenheit kümmern und es erging ein Versäumnisurteil!
Dieser Titel ist bis zu 30 Jahren gültig, was ihnen natürlich bekannt ist.
Der Anwalt des Gläubigerunternehmens E.O.N. ist in all den Jahren nicht bereit gewesen einem Vergleich in der Höhe ihres genannten Rahmens zu gewähren, sondern fordert von mir die volle Höhe der titulierten Summe.
Ein Schufaeintrag besteht seit bestehen des Versäumnisurteils.
Der Anwalt hat sich aber seit mehreren Jahren nicht gemeldet und nun beläuft sich die Forderung mittlerweile auf eine Höhe von ca 2100,- Euro.
Heute am 18.02.2017 habe ich dann einen Brief erhalten mit der Aufforderung den genannten Betrag nun bis zum 22.02.2017 zu zahlen.
Sehen sie eine Möglichkeit mir in dieser Angelegenheit zu helfen?
Wichtig ist mir auch den Schufaeintrag endlich wieder gelöscht zu bekommen, denn dieser behindert mich in vielerlei Hinsicht extrem.
Ich habe nach meiner Erkrankung eine neue Arbeitsstelle gefunden und müsste mir z.b. ein Auto anschaffen um meinen Arbeitsplatz zu erreichen. Dies ist auf grund des Schufaeintrages nicht möglich.
Ich bin der Meinung wenn man von mir geld möchte, muss man mir auch die Möglichkeit geben welches zu verdienen.
Das sieht der Gläubiger wohl anders!!!!!!

Ich würde mich freuen in dieser Angelegenheit von ihnen zu hören und verbleibe zunächst,

mit freundlichem Gruss
Hubert Schmitt

2 Kommentare
  1. Schmitt
    says:

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Ghendler,

    ich bedanke mich zunächst für Ihre zeitnahe Zuschrift bzgl. meiner Anfrage und werde mich am Montag telefonisch mit Ihrer Kanzlei in Verbindung setzen!!

    Mit freundlichen Grüßen

    Hubert Schmitt

  2. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Schmitt,

    gerne möchten wir uns Ihres Falles annehmen. Bitte kontaktieren Sie unser Sekretariat zwecks Terminvereinbarung für ein kostenfreies, telefonisches Erstberatungsgespräch. Wir möchten in diesem Rahmen ein mögliches, gemeinsames Vorgehen erörtern.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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