ein bevorstehendes Insolvenzverfahren ist sozusagen ein “Druckmittel”, da der Gläubiger weiß, dass er seine Forderung im Insolvenzverfahren nicht mehr durchsetzen kann. Ohne ein bevorstehendes Insolvenzverfahren befinden Sie sich daher in einer schwächeren Verhandlungsposition. Grundsätzlich ist aber trotzdem ein Schuldenvergleich auch ohne bevorstehendes Insolvenzverfahren möglich. Dem Gläubiger erspart dies immerhin noch die umständliche Durchführung einer Zwangsvollstreckung. Gerne beraten wir Sie hierzu telefonisch unter 0221 – 6777 00 55, oder Sie schreiben uns eine e-Mail an info@anwalt-kg.de.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
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Sehr geehrter Fragesteller,
ein bevorstehendes Insolvenzverfahren ist sozusagen ein “Druckmittel”, da der Gläubiger weiß, dass er seine Forderung im Insolvenzverfahren nicht mehr durchsetzen kann. Ohne ein bevorstehendes Insolvenzverfahren befinden Sie sich daher in einer schwächeren Verhandlungsposition. Grundsätzlich ist aber trotzdem ein Schuldenvergleich auch ohne bevorstehendes Insolvenzverfahren möglich. Dem Gläubiger erspart dies immerhin noch die umständliche Durchführung einer Zwangsvollstreckung. Gerne beraten wir Sie hierzu telefonisch unter 0221 – 6777 00 55, oder Sie schreiben uns eine e-Mail an info@anwalt-kg.de.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler