Vergleich während des Verfahrens

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Verfahren wurde im Juli 2016 eröffnet. Bisher wurden von den Gesamt-Verbindlichkeiten bereits 26,8% bezahlt. Bedingt durch mein Arbeitseinkommen wird bis zum Ende der 3-Jahresfrist voraussichtlich 70,5% der Schuldsumme an den Insolvenzverwalter fließen.
Ist es jetzt noch möglich einen Vergleich mit den 7 Gläubigern zu schließen mit dem Ziel das Verfahren einzustellen?
Danke für Ihre Antwort.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Rodinger,

    vielen Dank für Ihre Frage. Erfreulicherweise ist ein Schuldenvergleich auch im Insolvenzverfahren möglich. Hierfür müssen sämtliche Gläubiger der außergerichtlichen Einigung zustimmen. Hier können Sie mehr zum Schuldenvergleich im Insolvenzverfahren nachlesen. Gerne helfen wir Ihnen auch dabei, den Vergleichsvorschlag an Ihre Gläubiger vorzubereiten. Rufen Sie uns zu einem Beratungsgespräch über dieses Thema einfach an (069 – 348 79 040) oder schreiben Sie eine e-mail an info@anwalt-kg.de.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler

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