Schuldenvergleich

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mit meinen Gläubigern einen Schuldenvergleich anstreben.

Welche voraussetzungen brauche ich,

damit Sie für mich kostenfrei tätig werden können? (Beratungshilfe)

Was ist wenn die Gläubigern einen Vergleich ablehnen,

und ich danach eine Privatinsolvenz bzw. Regelinsolvenz bei Ihnen in Auftrag gebe.

Wie werden die Kosten berechnet? kommen dann zu den Kosten (Schuldenvergleich)

nochmal fast die selben Kosten, für eine Privatinsolvenz bzw. Regelinsolvenz dazu?

Mit freundlichen Grüßen
V. Schmid

3 Kommentare
  1. Sam
    says:

    Hallo, ich habe eine Frage. Ich habe in Deutschland bei unterschiedliche Gläubigern etwa 50000 Euro schulden. Ich zahlte bis vor paar Monaten meine Raten immer pünktlich ab, bis ich vor vier Monate aus Privaten Gründen Deutschland verlassen musste und jetzt lebe ich im Ausland ( Nicht EU ). Hier arbeite ich und verdiene etwa umgerechnet 300 Euro, mit dem Geld kann ich hier leben, aber ist klar dass ich mit dem Geld meine Schulden in Deutschland nicht bezahlen kann. Nun will ich für denn fall, dass ich in 5 oder 10 Jahren wieder nach Deutschland zurück kommen sollte keinen Schuldenberg vor mir habe oder Privatinsolvenz anmelden muss. Ich habe hier die Möglichkeit ein paar tausend Euro von meiner Familie ausleihen und den Gläubigern etwa 20% bis 25% Vergleich anbieten.
    Was denken Sie könnte ich damit erfolg haben?
    Würde mich sehr freuen wenn sie mir eine Antwort geben könnten.
    Viele Grüße
    Sam

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      gerne würde ich Ihren Fall genauer besprechen. Ich biete Ihnen zu diesem Zwecke ein kostenfreies, telefonisches Erstberatungsgespräch an. Bitte kontaktieren Sie mein Sekretariat zwecks Terminvereinbarung.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  2. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau Rot,

    gerne bieten wir Ihnen zur näheren Besprechung ein kostenfreies, telefonisches Erstberatungsgespräch an. Bitte kontaktieren Sie unser Sekretariat zwecks Terminvereinbarung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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