Vergleich in der Wohlverhaltensphase

Sehr geehrter Herr RA,

ich befinde mich seit 2 Jahren in der Privatinsolvenz. 8 Gläubiger und ca 50.000 € Schulden. Seit Juni 2017 befinde ich mich in der Wohlverhaltensperiode und habe Stand heute 33.000 € an den Treuhänder abgeführt. (Verfahrenskosten sind nicht berücksichtigt da ich die Höhe der Kosten nicht kenne)
Besteht die Möglichkeit schon vor Ablauf der 3 Jahre die Privatinsolvenz komplett zu beenden? Ggf. durch einen Vergleich ohne die komplette Schuldensumme zu zahlen?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    auf unserer Homepage finden Sie einen umfassenden Beitrag zu dieser Thematik:

    https://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/verkuerzung-insolvenz/

    Wir bieten Ihnen dort auch einen von uns entwickelten Verkürzungsrechner an. Bei einer Schuldensumme von 50.000,00 € dürfte der von Ihnen bereits abgeführte Betrag ausreichen, um eine vorzeitige Restschuldbefreiung zu erlangen.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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