Vergleich in der Wohlverhaltensphase
Sehr geehrter Herr RA,
ich befinde mich seit 2 Jahren in der Privatinsolvenz. 8 Gläubiger und ca 50.000 € Schulden. Seit Juni 2017 befinde ich mich in der Wohlverhaltensperiode und habe Stand heute 33.000 € an den Treuhänder abgeführt. (Verfahrenskosten sind nicht berücksichtigt da ich die Höhe der Kosten nicht kenne)
Besteht die Möglichkeit schon vor Ablauf der 3 Jahre die Privatinsolvenz komplett zu beenden? Ggf. durch einen Vergleich ohne die komplette Schuldensumme zu zahlen?
Sehr geehrter Fragesteller,
auf unserer Homepage finden Sie einen umfassenden Beitrag zu dieser Thematik:
https://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/verkuerzung-insolvenz/
Wir bieten Ihnen dort auch einen von uns entwickelten Verkürzungsrechner an. Bei einer Schuldensumme von 50.000,00 € dürfte der von Ihnen bereits abgeführte Betrag ausreichen, um eine vorzeitige Restschuldbefreiung zu erlangen.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt