Quote von 35% frühzeitig erfüllt

Guten Tag,

ich befinde mich seit 22.09.2015 in Privatinsolvenz.
Die Tilgungsquote von 35% der angemeldeten Verbindlichkeiten habe ich jetzt schon erfüllt. Ebenso sind die Verfahrenskosten und die Kosten für den Insolvenzverwalter bereits abgedeckt.
Muss ich trotzdem weiterhin Zahlungen an meinen Insolvenzverwalter leisten oder kann ich diese in Abstimmung mit Ihm einstellen ohne die Restschuldbefreiung nach 36 Monaten zu gefährden.

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Dietmar S.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    zu dieser Thematik empfehlen wir Ihnen folgenden, umfassenden Beitrag auf unserer Homepage:

    https://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/verkuerzung-insolvenz/

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert