Quote von 35% frühzeitig erfüllt
Guten Tag,
ich befinde mich seit 22.09.2015 in Privatinsolvenz.
Die Tilgungsquote von 35% der angemeldeten Verbindlichkeiten habe ich jetzt schon erfüllt. Ebenso sind die Verfahrenskosten und die Kosten für den Insolvenzverwalter bereits abgedeckt.
Muss ich trotzdem weiterhin Zahlungen an meinen Insolvenzverwalter leisten oder kann ich diese in Abstimmung mit Ihm einstellen ohne die Restschuldbefreiung nach 36 Monaten zu gefährden.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Dietmar S.
Sehr geehrter Fragesteller,
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Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt