Auszahlung Arbeitslohn bei Pfändung

Hallo, bei meinem Mann liegen Pfändungen beim Arbeitgeber vor. Er war über sechs Wochen krank geschrieben, allerdings zwei Krankheiten und somit über den Arbeitgeber lohnfortzahlungsberechtigt. Dies hat die Personalabteilung übersehen und musste Lohnabrechnung korrigieren. Auf den einzelnen Abrechnungen wurde keine Pfändung abgezogen, da er unter dem pfändungsfreien Betrag liegt. Erst beim Auszahlungsbetrag wurde ca. 150 EUR abgezogen. Ist dies rechtens? Ist der einzelne Nettobetrag nicht gültig – oder gilt der Auszahlungsbetrag? Wenn der Arbeitgeber den Fehler nicht gemacht hätte, hätte ich meinen kompletten Lohn. Sind auf das Geld angewiesen!
Danke vorab !!!!! Gruß

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    wenn es zu Lohnnachzahlungen kommt, so muss bei der Pfändbarkeit das Gehalt jedes Monat, für den Lohn nachgezahlt wird, neu berechnet werden. Dann muss bestimmt werden, ob es in den Monaten pfändbares Einkommen gab.
    Es kommt nicht darauf an, wann der Lohn gezahlt wurde, sondern für wann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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