Schuldenvergleich

Guten Tag,

mein Mann hat vor kurzen die Privatinsolvenz beantragt. Wir beide waren bereits 2011 in die Privatinsolvenz gegangen und meine ist seit 2017 beendet. Meinen Mann wurde die erste versagt.

Nach Beendigung meiner Privatinsolvenz habe ich einen Schufaauszug beantragt und dort einen Eintrag aus 2017 vorgefunden. Dies war mir unbekannt, da wohl mein Mann die betroffenen Briefe zur Hand genommen hatte.
Bei dem Eintrag geht es um eine titulierte Forderung eines Energiekonzerns, bei dem ich als Gesamtschuldner in Anspruch genommen wurde. Vertragsnehmer war jedoch nur mein Mann. Die Forderung wurde wohl nach meinen Recherchen an die Intrum verkauft und wird jetzt von deren Tochtergesellschaft HIT Inkasso eingefordert.
Die geforderte Summe beläuft sich auf 1158€ (Ursprungsforderung 636€, Gesamtsumme laut Vollstreckungsbescheid 923€). Ich habe bereits einen Brief mit einem Vergleichsangebot in Höhe von 200€ gesendet. Ich habe diesen bewusst niedrig gehalten, mein möglicher aufzubringender Betrag wäre 300€. Leider wurde dieser zurückgewiesen und mir wurde stattdessen 950€ angeboten. Ratenzahlungen möchte ich nicht in Betracht nehmen, da ich schnellstmöglich den Schufaeintrag aus der Welt schaffen möchte, da mich die Insolvenz schon sehr belastet hat. Sollte ich nochmals eine Insolvenz auf 3 Jahre beantragen, wäre die benötigte Rückzahlsumme (35%) inkl. Gerichtskosten ca. 700€, immer noch unter der von HIT Inkasso geforderten Summe.
Ich habe ein Nettoeinkommen in Höhe von 1139€ und habe zwei schulpflichtige minderjährige Kinder, somit liege ich weit unter der Pfändungsgrenze (eine Bescheinigung für ein P-Konto habe ich bereits über Sie bestellt).
Ich weiß jetzt nicht, wie ich weiter verhandeln soll, um die Forderung schnellstmöglich in meinen möglichen Rahmen zu begleichen.

Vilen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
S.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    grundsätzlich würde ich von einer Insolvenz wegen einer Forderung von nur rund 1000 Euro abraten. Ohnehin hätten Sie erst im Jahr 2027 wieder die Möglichkeit, eine Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung einzuleiten, da Ihnen erst im Jahr 2017 die Restschuldbefreiung erteilt wurde.
    Anhand Ihrer Angaben handelt es sich wohl um eine Forderung, die erst nach Eröffnung der ersten Insolvenz entstanden ist und somit nicht von der letzten Restschuldbefreiung umfasst war.
    In diesem Fall können Sie nur darauf hinweisen, dass durch Kontopfändung nichts zu „holen“ ist und Ihr maximal mögliches Angebot etwas erhöhen. Konkrete Vorschläge kann ich leider nur im Rahmen eines Mandats machen, ich bitte insoweit um Verständnis.
    Übrigens gilt ab Oktober für alle Schuldner eine dreijährige Insolvenz-Dauer. Hiervon könnte zumindest Ihr Mann profitieren, seine Sperrfrist nach Versagung der Restschuldbefreiung beträgt nur drei bzw. fünf Jahre.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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