Auszahlung Neuerwerb Pfändungsbeträge

Guten Tag, mein Mann hat am 30.06.2020 die vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren erteilt bekommen.Jetzt hat aber der Arbeitgeber von Juli- Oktober 2020 weiter die Pfändungsbeträge an den Treuhänder ausgezahlt. Wir haben den Treuhänder zwecks Auszahlung des Neuwerwerbes mit einer angemessene Frist von 15 Tagen angeschrieben. Wenn jetzt der Treuhänder gar nicht darauf reagiert, was kann ich da noch tun? Sollte ich da das Insolvenzgericht diesbezüglich anschreiben ? oder sollte ich mich erstmal an den Chef des Insolvenzverwalter-Büros wenden? Es ist eine Insolvenzverwalterkanzlei mit mehreren Insolvenzverwaltern und Treuhändern. Wir haben den Eindruck bei dem Treuhänder, er kann auf unser Schreiben reagieren, aber er muss nicht.
Danke für ihre Auskunft
freundliche Grüße

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich sollten Sie die genannten Ansprechpartner kontaktieren (Insolvenzgericht und Vorgesetzten des Treuhänders).
    Sollte die Rechtskraft der Restschuldbefreiung schon länger eingetreten sein, können Sie, falls Sie keine Rückmeldung erhalten, das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Dies ist aber nicht ohne Rücksprache mit einem Anwalt empfehlenswert, denn es könnten noch Aufrechnungsansprüche des Insolvenzverwalters bestehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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