Brauche ich ein P-Konto in der Insolvenz?
Auch in der Insolvenz benötigen Sie ein P-Konto
Das P-Konto bleibt Ihnen bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten. Wenn Sie verschuldet sind, empfehlen wir in den meisten Fällen, ein P-Konto einzurichten. Denn ohne Umwandlung Ihres Girokontos, erlischt Ihr bisheriger Kontoführungsvertrag nach Eröffnung der Privatinsolvenz/Regelinsolvenz automatisch und das vorhandene Guthaben wird an den Insolvenzverwalter/Treuhänder abgeführt. Dies gilt auch, wenn Ihr Guthaben auf dem Konto aus Sozialleistungen besteht. Lesen Sie für weitere Informationen zu diesem Thema einen Artikel auf unserer Webseite. Durch die Einrichtung eines P-Kontos kommen Sie einer solch stressigen Antragstellung zuvor. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
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