Eigentum aus der Insolvenzmasse freigeben

Der Insolvenzverwalter schrieb:
“Die Freigabe des Grundstücks bedeutet, dass der Insolvenzbeschlag damit beendet ist. Das heisst, Sie können ab sofort wieder frei unter Beachtung der Rechte der eingetragenen Grundpfandgläubiger über den Grundbesitz verfügen.”

Was bedeutet das für mich?
Im Grundbuch hat sich ein Inkassounternehmen eingetragen und mir die Zwangsvollstreckung ausgesprochen, obwohl diese wussten, daß ich Insolvenz beantragt habe, aber es zu diesem Zeitpunkt noch nicht eröffnet war.
Der Insolvenzverwalter wollte diese Eintragung aus dem Grundbuch rückgängig machen.
Meine Frage, was passiert jetzt mit dem Haus, wenn es nicht mehr zur Insolvenzmasse gehört bzw. Was wird mich vom Inkasso erwarten?

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert