Ende der Abtretungsfrist

Guten Tag,
mein Mann hat per 30.06.2020 die vorzeitige Restschuldberfreiung nach 5 Jahren erhalten. Der Arbeitgeber führt aber weiter Pfändungsbeträge an den Treuhänder ab. Der Treuhänder wurde von uns schon 2malig angeschrieben, wer für die Information an den Arbeitgeber wegen der Beendigung der Abtretungsfrist zuständig ist. Wir haben jetzt den Arbeitgeber angeschrieben mit Zusendung des Gerichtsbeschlusses. Aber der Arbeitgeber muss ja nicht auf unser Schreiben reagieren, da der Arbeitgeber Drittschuldner ist und ich kann mir vorstellen, dass der Arbeitgeber auf ein Schreiben des Treuhänders wartet. Meine Frage ist jetzt, wenn der Treuhänder gar nicht reagiert, was kann ich dann noch tun. Kann ich da eventuell das Insolvenzgericht diesbezüglich anschreiben? Danke für ihre Auskunft

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    das Insolvenzgericht ist zuständig für die Aufsicht über den Treuhänder und wäre in diesem Fall der richtige Ansprechpartner. Dieses kann entweder den Insolvenzverwalter auffordern, die Mitteilung an den Arbeitgeber zu senden oder auch direkt den Arbeitgeber anschreiben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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