Ende der Wohlverhaltensphase – wer informiert Arbeitgeber?

Mein Insolvenzverfahren begann im Dezember 2015, die Wohlverhaltensphase endet nun in 2 Monaten nach 5 Jahren (Verfahrenskosten sind aus der Masse vollständig beglichen worden).
Da ich davon ausgehe, dass die Abtretungserklärung zunächst einmal auf 6 Jahre ausgestellt war (da damals nicht ersichtlich war, ob ich die Begleichung der Verfahrenskosten erreiche), wer informiert den Arbeitgeber, dass hier keine weitere Abtretungen an den Inso-Verwalter stattfinden?
Macht das der Inso-Verwalter oder muss ich da aktiv werden? Ggbf. das Gericht?
Wann kann ich die Restschuldbefreiung beantragen?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich wird in der Regel der Insolvenzverwalter den Arbeitgeber informieren.
    Sie können auch selbst aktiv werden, da Insolvenzverwalter sich teilweise viel Zeit damit lassen. Allerdings warten Arbeitgeber zur Vermeidung von Haftungsrisiken oft auf die “offizielle” Mitteilung durch den Verwalter.
    Es gibt keine konkrete Frist, innerhalb derer der Verwalter den Arbeitgeber informieren muss. Wenn er sich zu viel Zeit lässt, kann man das Insolvenzgericht informieren, damit es den Verwalter auffordert.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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