Insolvenz

Hallo,
bin seit Januar 2020 in Insolvenz.
Zählt für mich auch das neue Insolvenzgesetz( 3 Jahre)?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    nach dem bisherigen Plan sollen Verfahren, bei denen der Antrag zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 16. Januar 2020 gestellt wurde, auf fünf Jahre und sieben Monate verkürzt werden. Wurde der Antrag nach dem 16. Januar gestellt, wird noch ein Monat mehr verkürzt.

    Bitte beachten Sie, dass die Regierung bisher noch nicht über das neue Gesetz abgestimmt hat, es ist also noch nicht rechtskräftig und es könnte sein, dass noch Änderungen gemacht werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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