nach dem bisherigen Plan sollen Verfahren, bei denen der Antrag zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 16. Januar 2020 gestellt wurde, auf fünf Jahre und sieben Monate verkürzt werden. Wurde der Antrag nach dem 16. Januar gestellt, wird noch ein Monat mehr verkürzt.
Bitte beachten Sie, dass die Regierung bisher noch nicht über das neue Gesetz abgestimmt hat, es ist also noch nicht rechtskräftig und es könnte sein, dass noch Änderungen gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
nach dem bisherigen Plan sollen Verfahren, bei denen der Antrag zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 16. Januar 2020 gestellt wurde, auf fünf Jahre und sieben Monate verkürzt werden. Wurde der Antrag nach dem 16. Januar gestellt, wird noch ein Monat mehr verkürzt.
Bitte beachten Sie, dass die Regierung bisher noch nicht über das neue Gesetz abgestimmt hat, es ist also noch nicht rechtskräftig und es könnte sein, dass noch Änderungen gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht