Restschuldbefreiung

Sehr geehrte Damen und Herren,

in wenigen Tagen bekomme ich die Restschuldbefreiung in England
( ich lebe seit 2 Jahre in London)
Meine Frage ist wo soll ich die Restschuldbefreiung schicken ( die Schulden sind komplett in Deutschland) Gericht ? Welches Gericht ? Meine Gläubiger ? Wenn Sie mir dazu ein Antwort geben könnten wäre ich Ihnen dankbar
Mit freundlichen Grüßen
Fikret Hasani

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Hasani,

    Ihre dort erteilte Restschuldbefreiung kann den Gläubigern im Falle des Versuchs der Zwangsvollstreckung entgegengehalten werden. Natürlich können Sie das beglaubigte, übersetzte Dokument auch im Vorfeld an die Gläubiger zustellen, um einer Vollstreckung zuvorzukommen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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