Erklärung des Treuhänders

Sehr geehrtes Team, mit Ihrer Hilfe wurde im April 2020 mein Regelinsolvenzverfahren eröffnet. Ende April 2020 hat der InsoVerw. die Freigabe für die selbständige Tätigkeit erteilt.
Da ich 4 Kinder habe, hat mein Einkommen bisher die Pfändungsfreigrenze nicht überschritten und ich habe noch keine Beträge an den InsoVerw abgeführt. Nun habe ich in der letzten Woche
ein Einschreiben mit Rückschein des InsoVerw erhalten. Es handelt sich um eine Erklärung
nach § 35 Abs. 2 InsO das mein Vermögen aus der Selbständigkeit nicht zur Insolvenzmasse
gehört und der Hinweis nach § 295 Abs. 2 InsO das ich die Zahlungen so zu stellen habe als wenn ich im Ausbildungsberuf tätig wäre.
Ich wundere mich, dass dieses Schreiben jetzt plötzlich kommt, nach mehr als einem Jahr.
Meine Frage ist, ob ich darauf etwas erwidern muss/ sollte. Es beunruhigt mich, dass mit Einschreiben/Rückschein geschrieben wurde, bisher kam die andere Post von ihm auch ganz normal. Ich habe das Gefühl ich hätte etwas falsch gemacht.
Danke für Ihre Antwort und Ihre großartige Hilfe in der Vorbereitung der Antragsstellung.
Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich sind in der genannten Formulierung nur die Rechtsfolgen der Freigabe der selbstständigen Tätigkeit enthalten.
    Warum dies mehr als ein Jahr gedauert hat und als Einschreiben mit Rückschein versandt wurde, kann ich nicht beurteilen, ist aber meines Erachtens kein Grund zur Beunruhigung. Die vier Unterhaltspflichten für Kinder / Familienangehörige sind ja zu berücksichtigen, somit würde pfändbares Einkommen erst bei einem fiktiven Einkommen von über 2.500 Euro netto / Monat anfallen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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