Eröffnung der Insolvenz
Mein Insolvenzantrag wurde am 27.06. in den Briefkasten des Insolvenzgerichtes gegeben (Freitag) die Er war am 14.07. 2014, die Verfahrenskosten wurde beglichen warum endet am 14.07.2020 warum wurde in dem Fall nicht auf 5 Jahre verkürzt?
Sehr geehrter Fragesteller,
ob die Verkürzung auf fünf Jahre möglich ist, prüft das Gericht nicht automatisch. Hierzu muss der Schuldner einen Antrag stellen.
Der Antrag kann auch nach Ablauf der fünf Jahre noch gestellt werden. Wichtig ist nur, dass zum jeweiligen Zeitpunkt die Verfahrenskosten bezahlt waren.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht