Mietkaution

Sehr geehrte Damen und Herren.
Meine Frau befindet sich seit 2 Jahren in der Privatinsolvenz. Vor 5 Jahren sind wir in ein Mietshaus gezogen. Die Kaution habe ich mir damals von meinem Vater geliehen.
Diese beträgt 1200€ bei einer KM von 790€.
Kann die Kaution trotzdem vom Insolvenzverwalter herangezogen werden? Mfg.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    es kommt hierbei darauf an, ob beide Personen gemeinsam im Mietvertrag eingetragen sind. Der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution steht allen Mietern gemeinsam zu. Ist ein Mieter in der Insolvenz, der andere jedoch nicht, können nur der Treuhänder/Insolvenzverwalter und der andere Mieter gemeinsam die Rückzahlung der Kaution fordern, diese würde dann in der Regel hälftig aufgeteilt.
    Leider spielt es dabei keine Rolle, wer damals die Kaution bezahlt hat. Wenn jedoch nur eine Person im Mietvertrag steht, so steht der nur dieser Person die Kaution zu.
    Wenn das Mietverhältnis erst nach Ende der Insolvenz endet, so fällt der Anspruch auf die Kaution nicht mehr in die Insolvenzmasse.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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