Eröffnung des Insolvenzverfahren durch Sachverständigen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich stehe kurz vor der Eröffnung des Insolvensverfahrens.
Meine Schulden sind circa 8000€.
Ich habe ein Beschluss vom Amtsgericht bekommen das ein Sachverständiger über das Vermögen Überprüfen möchte.
Ich beziehe zurzeit Arbeitslosengeld II, und habe einen Minijob als Hausmeister.
Zur Aufklärung des Sachverhalts wird ein schriftliches Sachverständigengutachten darüber eingeholt,ob
– Tatsachen vorliegen.die den Schluss rechtfertigen,dass ein für die Rechtsform der Schuldner maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt,
-eine kostendeckende Masse vorhanden ist.
Meine Frage, was heisst das?
Kann die Insolvenz abgelehnt werden?
Zu mir: habe kein Vermögen ,kein Auto,eine 1 Zimmer Wohnung mehr nicht.
Vielen Dank im voraus für Ihre Mühe.
Sehr geehrter Herr E.,
in der Tat kann das Insolvenzverfahren womöglich gar nicht begonnen werden, wenn Sie über nicht genügend Vermögen verfügen, um zumindest die Verfahrenskosten zu bezahlen. Das Verfahren wird mangels Vermögen erst gar nicht eröffnet. Dies erläutert Ihnen unser Artikel Abweisung mangels Masse bei Interesse noch genauer.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht