Eröffnungsantrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

Nachdem ich den Antrag an das zuständige Gericht abgesendet habe, werde laut meinem Kenntnisstand die Gläubiger angehört und müssen Ihre Forderungen glaubhaft machen.

Was passiert wenn der oder die Gläubiger dies nicht tun und der Sache nicht Nachkommen ?

Wird dann der Antrag abgelehnt ?

Ich muss anhaben machen, zu der jeweiligen Forderungshöhe, kann diese auch leicht abweichen ? Durch Zinsen etc ? Oder muss sie Punktgenau sein ? Denn die Gläubiger geben diese doch bestimmt auch nochmal an oder ?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Fragen.
    Wenn ein Gläubiger sich nicht meldet und seine Forderung nicht zur Insolvenztabelle anmeldet, wird diese nicht zur Insolvenzforderung. Die Forderung wird am Ende aber trotzdem von der Restschuldbefreiung umfasst sein.

    Es ist durchaus wichtig, dass die Angaben zur Forderungshöhe im Gläubigerverzeichnis korrekt sind. Es muss zumindest alles Zumutbare unternommen werden, um die korrekte Höhe der Forderung zu ermitteln. Hierfür ist es ausreichend, den Gläubiger anzuschreiben und um eine aktuelle Forderungsaufstellung zu bitten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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