Ratenzahlungsvereinbarung/Schuldanerkenntnis

Hallo,
ich habe auf meinem P Schutz Konto mehr als den Freibetrag überwiesen bekommen . Nun ist das Geld auf den Auskehrungskonto, weil ich ja aktive Pfändungen habe .

Ich habe mit den Gläubigern eine Ratenzahlung vereinbart und die erste rate auch schon überwiesen .
Ich muss nur noch die Ratenzahlungsvereinbarungen unterschreiben und an die Gläubiger schicken, damit die Pfändungen auf meinem Konto in Ruhe gestellt werden und ich somit meinen P Schutz Konto auflöse und ich eben zugriff auf mein Geld habe. Bevor ich die Vereinbarungen unterschreibe und los schicke, wollte ich mir sicher sein was genau ich da unterschreibe , da ich juristisch nicht soviel verstehe.

Das ist der Absatz vom Schreiben wo ich bedenken habe. :

,,Zur Absicherung der vorbezeichneten und anerkannten Gesamtforderung It. Forderungsaufstellung vom 11.03.2021 inkl. Vergleichskosten tritt der Schuldner hiermit den jeweils pfändbaren Teil seiner gegenwärtigen und künftigen Lohn- oder Gehaltsansprüche einschl. Pension, Ruhegeld und Provisionsansprüche, Tantiemen, Gewinnbeteiligungen und Abfindungen gegen den jeweiligen Arbeitgeber/Dienstherrn bzw. den jeweiligen Leistungsverpflichteten an den Gläubiger xxx ab. Abgetreten wird vom Schuldner der jeweils pfändbare Teil seiner gegenwärtigen und künftigen Ansprüche. ”

Ich möchte halt im Endeffekt eine Ratenzahlung mit den Gläubigern vereinbaren sie auch einhalten, um dann mein Geld abzuheben , nach dem ich mein P Schutz Konto aufgelöst habe.
Sobald die Pfändung in ruhe gestellt wurde.

Meine Frage wäre halt was genau bedeutet dieser Absatz und wie sollte ich am besten vorgehen um mein Geld noch zu retten bzw. meinen P Schutz Konto aufzulösen und ein normales Girokonto zu besitzen ohne Risiken ?

Ich würde mich auf eine schnelle Antwort Ihrerseits sehr freuen .

Danke im voraus

mfg Lukas

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    dieser Absatz stellt eine Lohnabtretung dar. Dies wird von Gläubigern häufig gewählt, weil diese dann keinen Titel mehr erwirken müssen, um an das pfändbare Einkommen heranzukommen. Es könnte sein, dass eine Lohnabtretung im Arbeitsvertrag ausgeschlossen wurde. Der Arbeitgeber darf/muss diese dann nicht bedienen.
    Ob Sie eine solche Lohnabtretung vereinbaren/unterschreiben möchten, müssen Sie selber entscheiden. In der Regel kann der Gläubiger diese aber erst dann durchsetzen, wenn eine Rate der Ratenzahlung nicht gezahlt wurde. Hierfür wäre aber der Rest des Vertrags zu prüfen. Jedenfalls steht die Vereinbarung der Auflösung des P-Kontos nicht im Wege.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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