Erschwerniszulage bei Krank

Hallo, ich arbeite in der Pflege und hätte am 25.12. und 26.12.20 Dienst (Feiertage) gehabt. Da ich aber operiert wurde, war ich zwar an diesen Feiertagen mit Dienst geplant konnte jedoch nicht Arbeiten und war krank geschrieben.
Ich muss betonen das ich NICHT länger als 6 Wochen krank war und KEIN Krankengeld erhalten habe. Ganz normal meinen Lohn.

Jetzt hat das Steuerbüro meines Arbeitgebers mir die Erschwerniszulagen aufgrund von Krank gepfändet. Das wurde noch nie so gemacht. Da mir mal gesagt wurde dass Krank wie Arbeit zählt und mir kein Nachteil dadurch entstehen darf. 1800 Euro Netto (mit Feiertagszuschlag ) und 450 Euro gepfändet. Was ist denn nun richtig? Warum darf mir die Erschwerniszulage komplett gepfändet werden? Oder hat das Steuerbüro falsch gehandelt und hätte mir das Geld für die Feiertage trotzdem Auszahlen müssen?

Danke für die Antwort.
Red007

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    wenn ich Sie richtig verstehe, wurde Ihnen die Zulage (korrekterweise) durch den Arbeitgeber gewährt, allerdings dann (nicht korrekterweise) gepfändet.
    Eine vereinbarte Zulage muss auch im Krankheitsfall gezahlt werden. Für diese gilt dann auch die Unpfändbarkeit unabhängig davon ob es sich um “normalen” Lohn oder Lohnfortzahlung wegen Krankheit handelt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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