Unterhaltsschulden
Sehr geehrter Herr Ghendler,
ich habe Unterhaltsvorschuss Schulden, die bereits gepfändet werden. Ich erhalte von meinem Verdienst von rund 1650 Euro gerade mal 871 Euro, womit es sehr schwierig ist, zu leben. Die Schulden belaufen sich auf 7550 Euro Hauptforderung und mittlerweile 12.000 Euro Kosten und Zinsen. Da trotz Pfändung keine Tilgung möglich ist, würde ich gerne wissen, ob ich in die Privatinsolvenz gehen kann, um irgendwann wieder einen Sinn darin zu sehen, jeden Morgen zur Arbeit zu gehen.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage. Es ist verständlich, dass Sie von diesen drückenden Schulden befreit werden möchten.
Gemäß § 302 Nr 1 InsO sind Schulden aus rückständigem gesetzlichen Unterhalt, den der Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt hat, von der Restschuldbefreiung ausgenommen.
Der Gläubiger muss darlegen, dass der Unterhalt vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt wurde. Um dies zu beurteilen sind einige weitere Angaben erforderlich. Ob die Voraussetzungen vorliegen oder nicht, teilen wir Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung mit. Rufen Sie hierfür mein Sekretariat unter 0221 – 6777 0055 an.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht