Sehr geehrter Herr Dr Ghendler,
da habe ich mich sicherlich nicht korrekt ausgedrueckt. Der Insolvenzantrag wurde bereits vor 25 Jahren gestellt und abgewickelt.So nahm ich an, dass durch mich ein zusaetzlicher Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt werden sollte.
Mit freundlichen Gruessen
LD
Dr. V. Ghendler says:
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für die Anmerkung.
Wenn ich Sie richtig verstehe, so muss das Finanzamt die erteilte Restschuldbefreiung akzeptieren. Zudem stehen wie vorher angemerkt weitere Rechtsmittel gegen eine so alte Forderung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Dr. V. Ghendler says:
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich gibt es ohne Insolvenzantrag auch kein Restschuldbefreiung.
Steuerschulden könnten nach 25 Jahren verjährt oder im Fall eines titulierten Anspruchs auch verwirkt sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Sehr geehrter Herr Dr Ghendler,
da habe ich mich sicherlich nicht korrekt ausgedrueckt. Der Insolvenzantrag wurde bereits vor 25 Jahren gestellt und abgewickelt.So nahm ich an, dass durch mich ein zusaetzlicher Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt werden sollte.
Mit freundlichen Gruessen
LD
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für die Anmerkung.
Wenn ich Sie richtig verstehe, so muss das Finanzamt die erteilte Restschuldbefreiung akzeptieren. Zudem stehen wie vorher angemerkt weitere Rechtsmittel gegen eine so alte Forderung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich gibt es ohne Insolvenzantrag auch kein Restschuldbefreiung.
Steuerschulden könnten nach 25 Jahren verjährt oder im Fall eines titulierten Anspruchs auch verwirkt sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht