Privatinsolvenz

Hallo, die Privatinsolvenz ist eröffnet, der Insolvenzverwalter vomm Gericht benannt, Restschuld genehmigt und die Stundung der KostenP- Konto habe ich. Durch Schlaganfall ,volle Erwerbsminderungsrente unter der Freigrenze.
Frage: Darf ich die Betriebskostennachzahlung selbst bezahlen? Die Mieterhöhung muss ich dem Insolvenzverwalter mitteilen. Dieser hat 28,10 auf meinem P Konto gesperrt und Mitgliedschaft gekündigt . Auch hat die Bank das PKonto einfach aktiviert obwohl noch gar keine Pfänder darauf ist….wieso wird man so unzureichend informiert……schlimm…
Aber wie gesagt wäre sehr froh wenn ich die Nachzahlung einfach selbst bezahlen dürfte ( 40 Euro) ich möchte keine Unruhe im Mietverhältnis.Vielen Dank für die kostenlose Beantwortung der Frage
Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich handelt es sich bei der Nebenkostennachzahlung um eine Insolvenzforderung, welche zur Insolvenztabelle anzumelden ist.
    Nach § 294 Abs. 2 InsO sind die Insolvenzgläubiger gleich zu behandeln, eine Bevorzugung einzelner Gläubiger ist nicht gestattet. Andererseits darf der Schuldner mit dem unpfändbaren Vermögen nach Belieben verfahren. Eine Zahlung aus unpfändbarem Einkommen wäre keine Benachteiligung der Gläubiger und somit auch kein Versagungsgrund.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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